Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geschäftskunden-Version 1.3 - 9.1.2026 – Für Unternehmen, Vorstände, Führungskräfte, Unternehmerfamilien und Selbstständige
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden 'AGB' genannt) gelten für alle Executive Advisory-Leistungen von Dr. Daniel Zeiß - Einzelunternehmen, Niedenau 36, 60325 Frankfurt am Main, gegenüber Geschäftskunden. Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Vorstände, Führungskräfte, Unternehmerfamilien und Selbstständige. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Individuelle Absprachen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Executive Advisory-Leistungen des Anbieters. Diese umfassen strategisches Sparring, strukturierte Reflexion, Entscheidungsklärung und Unterstützung in Konfliktsituationen für Führungskräfte, Vorstände und Unternehmerfamilien. Die Leistungen werden in zwei Formaten erbracht: (1) Decision Day – intensive Ganztagessitzungen (typischerweise ~8 Stunden, meist samstags), und (2) Advisory Retainer – monatliche Verfügbarkeit mit definierten Reaktionszeiten für priorisierten Zugang. Die konkreten Inhalte und der Umfang werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Es handelt sich ausdrücklich NICHT um medizinische Behandlung, Psychotherapie, diagnostische oder therapeutische Leistungen oder Krisen-/Notfallversorgung. Ein bestimmter Erfolg, Geschäftsergebnis oder das Erreichen bestimmter Kennzahlen wird nicht geschuldet.
Die Advisory-Leistungen erfolgen als fachliche Einschätzungen, Perspektiven und strategischer Input auf Basis der Expertise und Erfahrung des Anbieters. Sie stellen eine Unterstützung der eigenen Entscheidungsprozesse des Kunden dar und sind keine verbindlichen Handlungsanweisungen, Garantien für wirtschaftlichen Erfolg oder Übernahme unternehmerischer Verantwortung.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das vom Anbieter übermittelte Angebot annimmt oder eine Terminbestätigung erhält oder einen Rahmenvertrag unterzeichnet. Auch die Buchung eines Einzeltermins führt zu einem Vertrag, wenn der Anbieter die Buchung bestätigt. Der Anbieter ist drei Wochen an ein schriftliches Angebot gebunden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheider rechtzeitig zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass etwaige Teilnehmer (z B Vorstände oder Teammitglieder) pünktlich erreichbar sind und vereinbarte Sessions wahrnehmen. Er informiert den Anbieter unverzüglich über Umstände, die für die Beratung relevant sind, und sorgt für ein kooperatives Arbeitsumfeld. Unterbleiben notwendige Mitwirkungen, verlängern sich Fristen entsprechend; entsteht dem Anbieter dadurch ein Mehraufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung vergütet werden.
5. Honorare, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach den im Angebot oder Rahmenvertrag angegebenen Sätzen. Decision Day-Sitzungen werden wie vereinbart abgerechnet (typischerweise als fester Tagessatz). Advisory Retainer werden monatlich im Voraus abgerechnet und sind zum ersten Werktag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. Längere Sitzungen im Rahmen eines Retainer-Arrangements werden separat nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Reise‑ und Übernachtungskosten sowie Auslagen werden gegen Nachweis zusätzlich berechnet. Der Anbieter stellt dem Kunden Rechnungen elektronisch oder postalisch. Rechnungen sind binnen zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für Advisory Retainer gilt abweichend: Die monatliche Pauschale ist im Voraus zum ersten Werktag des Monats fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter weitere Leistungen zurückbehalten und das SLA (Service Level Agreement) aussetzen, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist.
6. Termine, Änderungen und Absagen
Die vereinbarten Termine werden in gegenseitiger Abstimmung festgelegt. Für reguläre Sitzungen: Termine können durch den Kunden bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden; bei späterer Absage wird das Honorar anteilig (50 Prozent) in Rechnung gestellt, bei Absage am Tag des Termins in voller Höhe.
Für Decision Day-Sitzungen gelten folgende Stornierungsregeln: Absage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ermöglicht eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung innerhalb von 6 Wochen ab dem ursprünglichen Termin. Absage zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars werden fällig. Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars werden fällig. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Terminverschiebungen durch den Anbieter werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung und können zu Anpassungen des Honorars und des Zeitplans führen.
Alle Kern-Advisory-Leistungen werden persönlich von Dr. Daniel Zeiß erbracht. Eine Delegation an Dritte ist nur für administrative Aufgaben oder mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig. Dies entbindet den Anbieter nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
6a. Advisory Retainer und Service Level Agreement (SLA)
Ein Advisory Retainer ist eine monatliche Gebühr für Verfügbarkeit und priorisierten Zugang zu den Leistungen des Anbieters. Es handelt sich NICHT um ein Zeitkontingent, ein Gesprächsabonnement oder eine Garantie für bestimmte Sitzungsstunden. Der Retainer sichert definierte Reaktionszeiten und bevorzugte Terminvergabe.
Das Service Level Agreement (SLA) definiert die maximale Reaktionszeit auf Kundenanfragen, nicht die Lösungszeit oder Termingarantie. Kommunikationskanäle (E-Mail, Telefon) und Servicezeiten werden im individuellen Angebot oder Rahmenvertrag festgelegt. Anfragen außerhalb der vereinbarten Kanäle lösen keine SLA-Reaktionsfrist aus. Das SLA gilt nur, wenn die Retainer-Zahlung fristgerecht eingegangen ist.
Längere Sitzungen oder intensive Arbeit über kurze Austausche hinaus werden separat nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Nur der Retainer des LAUFENDEN Monats kann gegen separat abgerechnete Sitzungen in demselben Monat angerechnet werden. Eine rückwirkende Anrechnung von Retainern vergangener Monate ist ausgeschlossen. Nicht genutzte Retainer-Monate sind nicht erstattungsfähig, da die Vergütung die Verfügbarkeit im jeweiligen Monat abgilt.
Bei Zahlungsverzug wird das SLA sofort ausgesetzt, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist. Während der Aussetzung besteht kein Anspruch auf priorisierte Reaktion oder bevorzugte Terminvergabe.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Bei Rahmenverträgen läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen in Verzug gerät oder schwerwiegende Mitwirkungspflichten verletzt. Bei Einzelterminen endet der Vertrag mit der vollständigen Durchführung des gebuchten Termins. Kündigt der Kunde vor Beginn einer vereinbarten Leistung oder eines fest gebuchten Termins, sind die bis dahin angefallenen Vorbereitungsleistungen zu vergüten; zusätzlich wird ein pauschaler Schadensersatz von 30 Prozent des Honorars der nicht abgerufenen Leistung fällig, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Eine Kündigung bedarf der Textform.
8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Anbieter erstellten Konzepte, schriftliche Zusammenfassungen, Arbeitsnotizen, Präsentationen, Modelle und Methoden (einschließlich des 'Transformationeer® Frameworks') sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Rechtsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung.
9. Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den Betrag der Vergütung begrenzt, die der Kunde für die jeweilige Leistung schuldet, höchstens bis zur Höhe der durch den Anbieter im Zeitpunkt des Schadensfalls bestehenden Berufshaftpflichtversicherungssumme, soweit der geltend gemachte Schaden vom Deckungsumfang dieser Versicherung erfasst ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Ausgeschlossen ist eine Haftung für:
- Entgangenen Gewinn oder Umsätze
- Folgeschäden aus Geschäftsentscheidungen
- Schäden durch fehlerhafte Markteinschätzungen
- Vermögensschäden durch Beratungsinhalte
- Mangelnden wirtschaftlichen Erfolg
- Mittelbare Schäden oder Folgeschäden
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Kunde aufgrund der Beratung trifft; der Kunde bleibt für sein Handeln selbst verantwortlich.
10. Eigenverantwortung des Kunden
Der Kunde erkennt an, dass alle Beratungsinhalte als fachliche Einschätzungen und Expertenmeinungen zu verstehen sind. Die finale Bewertung, Anpassung und Umsetzung aller Empfehlungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Beratungsinhalte kritisch zu prüfen und eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Umsetzung erfolgt. Eine unreflektierte Übernahme von Beratungsinhalten ohne eigene Bewertung ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
11. Erfolgsverantwortung
Die Leistungen des Anbieters sind Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen; ein konkreter Erfolg oder das Erreichen bestimmter Kennzahlen wird nicht geschuldet. Empfehlungen und Vorschläge stellt der Anbieter nach bestem Wissen und - wenn verfügbar - auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Methoden zur Verfügung; ihre Umsetzung und die Verantwortung für Entscheidungen liegen beim Kunden. Der Kunde erkennt an, dass die Entwicklung von Führungskompetenz, organisationalen Veränderungen und persönlichen Verhaltensänderungen von zahlreichen, teilweise nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt.
12. Disclaimer und Risikohinweis
Alle Beratungsleistungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen und der subjektiven fachlichen Einschätzung des Anbieters.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass:
- Märkte und Geschäftsumfelder volatil und unvorhersagbar sind
- Externe Faktoren jederzeit Einfluss auf Geschäftsentscheidungen haben können
- Jede unternehmerische Entscheidung mit Risiken verbunden ist
- Vergangene Erfolge keine Garantie für zukünftige Ergebnisse darstellen
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg. Der Kunde erklärt, diese Risiken zu verstehen und zu akzeptieren.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags überlassenen oder bekannt gewordenen Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse, personenbezogenen Daten sowie sonstigen vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen. Der Anbieter wird personenbezogene Daten nur im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) verarbeiten. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung entnimmt der Kunde der gesonderten Datenschutzerklärung. Sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
14. Datenschutz
Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z B Kontaktdaten von Ansprechpartnern) zur Durchführung des Vertrages und für die Pflege der Geschäftsbeziehung. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Der Kunde stellt sicher, dass er die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegenüber seinen Mitarbeitern und Dritten erfüllt. Der Anbieter trifft angemessene organisatorische und technische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
Stand: 9. Januar 2026
Dr. Daniel Zeiß – Einzelunternehmen
Niedenau 36, 60325 Frankfurt am Main
E-Mail: kontakt@danielzeiss.com | Telefon: +49 69 87000611
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